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“Die tragische Geschichte des Gotteslästerers Michael Schöberl” – Rechtssprechung und Psychiatrie einst und jetzt

Tuesday, November 16th, 2010

Die “Brücke”, das Mitteilungsblatt der Pfarre Melk, veröffentlichte eine Geschichte mit dem Titel “Die tragische Geschichte des Gotteslästerers Michael I. Schöberl” beleuchtet auf illustrative Weise das damalige Rechtsverständnis und den Stand der psychiatrisch/psychologischen Kenntnisse der im 18. Jahrhundert lebenden Menschen.

Der offenbar unter schon länger währenden unglücklichen Umständen vom Schicksal der Naturgewalten getroffene Michael Schöberl aus Pielach des Jahres 1732 haderte mit Gott und der Welt und begeht dabei Gotteslästerung. Nach einem Bußgang nach Maria Taferl schreitet die Obrigkeit ein und verurteilt den Lästerer zum Tode. Interessant ist dabei die Diagnose “Melancholei ex sanguine“, die nach heutigen Begriffen wohl eher als “Posttraumatische Belastungsstörung“, begünstigt durch prädisponierende Faktoren, werden würde. Nach heutigen Begriffen beachtenswert auch der Zusammenhang zwischen dem Zeitpunkt der Lästerung und der Mondphase (Neumond). Letztenendes einigt man sich auf die Diagnose “Melancholia hipocontriaca”, nach heutigen Begriffen wohl am ehesten als “Neurotische Depression” oder “Major Depression” anzusehen wäre.

Was das Rechtsverständnis betrifft, ist die Todesstrafe für Gotteslästerung nach damaligen Gesetz für uns heute unverständlich, zeigt aber ganz klar dass Staat und Kirche als Einheit agierten. Die reguläre Strafe, nämlich die Anwendung von glühenden Zangen, etc. blieb dem armen Mann erspart. Betrachtet man diese Tat vom heutigen Rechtsstandpunkt, so ist diese – wenn überhaupt – maximal nach dem § 188 des StGB, nämlich der “Herabwürdigung religiöser Lehren” und einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten zu bestrafen.

Quelle: Die Brücke (Nr. 161), Mitteilungsblatt der Pfarre Melk – Ausgabe Juni – September 2008.

Aus den Erinnerungen der Herrschaftsköchin Johanna Neubauer (Teil 2)

Friday, November 5th, 2010

II. In feinsten Häusern (Zweiter und letzter Teil des Beitrags: Aus den Erinnerungen der Herrschaftsköchin Johanna Neubauer – Teil 1)

Doch eins ist auffällig – die vielen französischen Speisen, die in den ersten Jahren der Jungköchin den Vorzug haben, verlieren im Lauf der Zeit ihre Fremdartigkeit und werden letztendlich mit der traditionellen heimischen Bezeichnung genannt. Sicherlich, manche der Kochanleitungen sind heute kaum mehr nachvollziehbar. Zumindest nicht in einem normal bürgerlichen Haushalt.

Denn, folgt man den Anweisungen, dann fällt auf, dass eine Unmenge von Eiern (so oft 18 und noch mehr) Verwendung fanden. Oder die Vielseitigkeit der Trüffel stand damals ebenso selbstverständlich auf dem Speiseplan wie Mehlspeisen, deren Teig vorher stundenlang geknetet werden musste. Alles das wird heutzutage aufgrund des hohen Preises oder immensen Arbeit kaum mehr zubereitet.

Gallerie an Erinnerungsstücken von Frau Johanna Neubauer

Der Tagesablauf von Johanna Neubauer war damit fast zur Gänze ausgefüllt. Privatleben war keines mehr möglich. So hatte sie jede zweite Woche einen Anspruch auf einen dreistündigen (ab 1912 auf einen siebenstündigen) Ausgang, den sie an Sonn- und Feiertagen konsumieren konnte. Der vereinbarte Lohn, da nicht anderes verabredet worden, wurde am Schluss jedes Monats entrichtet. Ein Kostgeld stand der Jungköchin nicht zu. So verdiente Johanna Neubauer in den ersten Jahren monatlich 20 Kronen, später 30 Kronen.

Jedenfalls, unsere Köchin Neubauer war mit ihrer Stellung beim Fürsten Lichtenstein nicht zufrieden. So klagt sie 1909 in einem Brief an Ihre Mutter über „ewiges Arbeitsgewirr ohne Ende“. Die Missstimmung steigerte sich noch und 1911 versucht die Mutter in einem Brief die Köchin zu trösten. Sie schreibt: „…wenn man trotz treuester Pflichterfüllung immer nichts machen kann und ganz der Willkür und den Launen einer solchen unverständigen und arbeitsunkundigen Person ausgesetzt ist, das ist wirklich zum Verzagen. Doch wenn es nicht zum Aushalten ist, bei dem Luder von einer Hoheit, wieso kündigst du ganz einfach nicht und kommst bis auf Weiteres zu uns nach Hause. A Häferl Kaffee haben wir noch immer für dich, wenn du dich zufrieden gibst…“.

Um 1911 bessert sich die Lage für Johanna Neubauer. Sie verlies ihren bisherigen Dienstgeber und trat in die Dienste des Fürsten Carl Ludwig Prinz von Turn und Taxis. Dort wurde sie Oberköchin und kam im Gefolge des Fürsten nahezu in alle Orte, an denen sich die Gesellschaft von damals zu treffen pflegte.

So ist sie 1911 in der Villa Waldesruhe am Semmering, 1912 im Schloss Haus bei Regensburg, im Hotel Wilhelma in Wiesbaden, in der Villa de Arcades in Cannes – dann Reise nach Paris. 1913 kommt sie nach Biarritz in die Villa Espoir, dann in die Villa Sahel und dann ins Hotel Victoria Grand Plage.

Dann unterbricht der erste Weltkrieg das Gleichmaß der Jahre. Frau Neubauer kommt mit den Dienstboten wieder zur Villa Waldesruhe am Semmering zurück. 1915 wird Frau Neubauer von der Baronin Regina von Baruch abgeworben. Ihr neuer Dienstort ist nun Budapest.

Nach dem Krieg zeigt die rasante Geldentwertung wie viel Neubauer an Ersparnissen geblieben war. Nach einer schweren Krankheit ihrer Mutter gibt sie ihren Dienst bei Regina Baruch auf und zieht wieder nach Hause zurück. Von der großen Welt war sie wieder in das Kleinhäuslerdasein ihrer Eltern zurückgekehrt. Dort verblieb sie ihr weiteres Leben.

Was blieb, das sind Kochbücher mit raffinierten Rezepten, Briefe, Fotos und Erinnerungen an eine noble Gesellschaft.

Dieser Artikel erscheint mit freundlicher Genehmigung von Herrn August Pachschwöll aus Gabersdorf.