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“Die tragische Geschichte des Gotteslästerers Michael Schöberl” – Rechtssprechung und Psychiatrie einst und jetzt

Thursday, July 8th, 2010

Die “Brücke”, das Mitteilungsblatt der Pfarre Melk, veröffentlichte eine Geschichte mit dem Titel “Die tragische Geschichte des Gotteslästerers Michael I. Schöberl” beleuchtet auf illustrative Weise das damalige Rechtsverständnis und den Stand der psychiatrisch/psychologischen Kenntnisse der im 18. Jahrhundert lebenden Menschen.

Der offenbar unter schon länger währenden unglücklichen Umständen vom Schicksal der Naturgewalten getroffene Michael Schöberl aus Pielach des Jahres 1732 haderte mit Gott und der Welt und begeht dabei Gotteslästerung. Nach einem Bußgang nach Maria Taferl schreitet die Obrigkeit ein und verurteilt den Lästerer zum Tode. Interessant ist dabei die Diagnose “Melancholei ex sanguine“, die nach heutigen Begriffen wohl eher als “Posttraumatische Belastungsstörung“, begünstigt durch prädisponierende Faktoren, werden würde. Nach heutigen Begriffen beachtenswert auch der Zusammenhang zwischen dem Zeitpunkt der Lästerung und der Mondphase (Neumond). Letztenendes einigt man sich auf die Diagnose “Melancholia hipocontriaca”, nach heutigen Begriffen wohl am ehesten als “Neurotische Depression” oder “Major Depression” anzusehen wäre.

Was das Rechtsverständnis betrifft, ist die Todesstrafe für Gotteslästerung nach damaligen Gesetz für uns heute unverständlich, zeigt aber ganz klar dass Staat und Kirche als Einheit agierten. Die reguläre Strafe, nämlich die Anwendung von glühenden Zangen, etc. blieb dem armen Mann erspart. Betrachtet man diese Tat vom heutigen Rechtsstandpunkt, so ist diese – wenn überhaupt – maximal nach dem § 188 des StGB, nämlich der “Herabwürdigung religiöser Lehren” und einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten zu bestrafen.

Quelle: Die Brücke (Nr. 161), Mitteilungsblatt der Pfarre Melk – Ausgabe Juni – September 2008.